Auf dem Schulweg, während der Unterrichtszeit und bei schulischen Unternehmungen, wie z.B. Ausflügen, Lerngängen und Schullandheimaufenthalten ist Ihr Kind über die Schule versichert.
Hat sich Ihr Kind im Unterricht oder bei einer schulischen Veranstaltung so stark verletzt, dass ein Arztbesuch notwendig ist, teilen Sie uns den Namen der Arztpraxis/des erstbehandelnden Arztes
bitte unverzüglich mit.
Daraufhin wird von der verantwortlichen Lehrkraft ein Unfallbericht verfasst und über die Schulleitung beim Badischen Gemeindeversicherungsverband eingereicht.
Arztpraxis und Versicherung regeln dann die Kostenabrechnung.