Wenn Ihr Kind erkrankt ist, sorgen Sie bitte dafür, dass die Klassenlehrerin direkt am ersten Fehltag mündlich durch einen Klassenkameraden/ -kameradin oder telefonisch vom Fehlen Ihres Kindes unterrichtet wird. So sind wir sicher, dass nichts auf dem Schulweg passiert ist.
Eine schriftliche Entschuldigung mit Namen des Kindes, Datum und Ihrer Unterschrift ist in jedem Fall zusätzlich notwendig. Sie sollte spätestens am dritten Tag der Erkrankung abgegeben werden.
Bei stundenweisen Fehlzeiten, z.B. bei einem Arzttermin, ist eine mündliche Absprache mit der Klassenlehrerin ausreichend.
Für den Fall, dass Ihr Kind nicht am Sportunterricht teilnehmen kann, ist es möglich, bei Randstunden später zum Unterricht zu erscheinen oder früher nach Hause zu gehen. Bitte vermerken Sie dann auf der Entschuldigung, dass eine Betreuungsperson das Kind zu Hause erwartet.