Beurlaubung und Freistellung

An allen Unterrichtstagen besteht für Ihr Kind die Pflicht zum Besuch der Schule.

 

Beurlaubungen sind nur in besonderen Fällen auf Antrag möglich. Bitte sprechen Sie uns in einem solchen Fall unbedingt vorher an. Angaben, die sich im Nachhinein als falsch erweisen, sind für alle Beteiligten - insbesondere für Ihr Kind - unangenehm.


Der Antrag sollte rechtzeitig und schriftlich (mindestens 14 Tage vorher) vorliegen.
Für Freistellungen bis zu zwei Tagen wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrerin. Darüber hinaus entscheidet die Schulleitung.


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